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...bis zum Pfingstmarkt 2012

   
 
  Verfassung

Verfassung


der

 

Dorfjugend Hedendorf

 

 

 




ein Bild

 


Einführungsworte des Schriftstellers

Im Herbst 2005 trafen sich fünf gute Freunde und beschlossen den Namen ihres Dorfes von nun an ehrenvoll im ganzen Stadtgebiet zu vertreten.

Von da an wurde und wird sich regelmäßig getroffen, beraten und gefeiert.

Zu den meisten Feiern wird seitdem nicht alleine, sondern als Gruppe gegangen.

 

In den Jahren nach der Gründung wurden Dinge besprochen, beschlossen und gesagt. Aber nie in einem Werk festgehalten, das es allen ermöglicht sich an jede Regel zu erinnern und eventuelle Unstimmigkeiten und Fragen zu lösen.

 

Dieses Buch soll nun diese Aufgabe erfüllen. Es wird ständig vom Schriftführer aktualisiert.

 


I. Grundsätzliches


Artikel 1


[Definitionen]


Definition Treffen:

Ein Treffen ist ein Zusammenkommen einiger Mitglieder vor oder  während einem Ereignis (z.B.: Zeltdisco, Geburtstagsfeier).

 

Definition Sitzung:

Eine Sitzung ist ein spontanes Zusammenkommen einiger Mitglieder an einem Wochenende.


Artikel 2


[Trinkspruch]

 

Der offizielle Trinkspruch lautet: „Aaaaaaaaahoi. Hop Hop rein in Kopp!!!“


Artikel 3

[Uniform]

 
Die Uniform besteht aus einem schwarzen Polo-Shirt und folgenden Aufdrucken:


            1. Dorfjugend-Wappen auf der linken Brust-Seite.

                2. folgt noch
            
            3. folgt noch     


 


 

Artikel 4


[Homepage]

 

Die Adresse der offiziellen Dorfjugend Hedendorf Webseite lautet „http.www.dj-hdf.de.tl“

 

Artikel 5

 

[Dokumentation]

 

(1)  Bei jedem Treffen/jeder Sitzung muss ein Fotograph anwesend sein.

(2)  Bei jedem Treffen/jeder Sitzung müssen eventuelle Beschlüsse oder Übereinstimmungen festgehalten werden und dem Schriftführer zur Aktualisierung der Verfassung mitgeteilt werden.





II. Treffen

 

Artikel 1


[Treffen]

 

Jedes Mitglied der Dorfjugend ist verpflichtet Treffen/Sitzungen zu organisieren und Raum zum Feiern zur Verfügung zu stellen.

 

Artikel 2


[Bekannt geben]

 

(1)  Jedes Mitglied ist verpflichtet vor einem Treffen/Sitzung allen Mitgliedern Ort und Zeit des Treffens/der Sitzung mitzuteilen.

(2)  Der Gastgeber kann allen Mitgliedern persönlich Bescheid geben oder fragen, ob andere Mitglieder ebenfalls einigen Bescheid geben können.

 

Artikel 3
 
[Getränke]
 
(1) Jedes Mitglied ist dazu verplichtet die u.g. Getränke usw. zu jeder Sitzung mitzubringen
(2) Gäste müssen ebenfalls eine der folgenden Kombinationen mitbringen:   

            1. Getränke:

            1 Flasche Korn und 2 Flaschen Softdrinks
( Cola,  
                Fanta etc. )
            1 Flasche Bacardi und 2 Flaschen Softdrinks ( Cola,
                Fanta etc. )
            1 Flasche Vodga (nur in Verbindung mit 2 Paketen
                Ahoi-Brause)
            1 Flasche Kurze (z.B. Roten, Sauren)
            1 Kasten Bier
           
1 Flasche sonstige Spirituosen oder Liköre

             2. Essen

            1 Tüte Chips
            1 Tüte Erdnussflips
             Diverse Haribo Tüten
            1 Mettwurst (Kaliber 20 – 30mm)
            1 Paket Ahoi-Brause 
            1 Paket Eier für Eierbraten
          


---------> Das Mitbringen der Getränke steht im Vordergrund
 


[Ablauf]

 

(1)  Der Gastgeber eröffnet das Treffen/die Sitzung mit einer kurzen einführenden Rede, in der eventuelle häusliche Regeln erläutert werden.

(2)  Der Präsident beginnt dann den offiziellen Dorfjugend Trinkspruch und der Rest der Mitglieder stimmt am Ende des Spruches mit ein.

(3)  Der offizielle Trinkspruch lautet: „Aaaaaaaaahoi. Hop Hop rein in Kopp!!!“

(4)  Während des Treffens/der Sitzungen wird von da an getagt, beraten, erzählt, geschnackt und gelacht.

(5)  Die Sitzung dauert so lange bis der Gastgeber oder eine höhere Instanz (z.B. Mutter oder Vater) sie beendet. Nun ist jeder Gast verpflichtet sich auf den Heimweg zu begeben oder mit zu einem anderen Mitglied zu gehen.

 

 

 

 

III. Das Recht des Gastgebers


Artikel 1


[Grundsatz]

 

Der Gastgeber hat immer Recht.

 

Artikel 2


[Einladen]

 

(1)  Der Gastgeber kann jede Person seiner Wahl zu einem Treffen/einer Sitzung einladen.

(2)  Mitglieder können dies auch müssen aber den Gastgeber um Erlaubnis fragen. Der Gastgeber ist zu keiner Begründung seiner Wahl verpflichtet.

(3) Auch Gäste unterliegen den Grundsätzen der Dorfjugend. Wer damit nicht einverstanden hat kein Recht zu kommen.

 

Artikel 3


[Ausladen]

 

(1)  Der Gastgeber kann zu jeder Zeit jeden seiner Gäste zum Gehen auffordern.

(2)  Dieser Aufforderung ist Folge zu leisten.

 

Artikel 4

 

[Pflichten des Gastgebers]

 

(1)  Der Gastgeber muss Raum und Sitzgelegenheiten für jeden bereitstellen.

(2)  Der Gastgeber muss über sanitäre Anlagen und über einen HUT verfügen.

(3)  Der Gastgeber muss ein Audiosystem in dem Raum des Treffens/der Sitzung installieren.

(4)  Der Gastgeber muss genug Party-Musik zum feiern haben (evtl. Mitglied bescheid sagen)

 

 

 


IV. Ein- und Austreten


Artikel 1


[Austreten]

 

Jedes Mitglied hat das Recht jeder Zeit aus der Dorfjugend auszutreten.

 

Artikel 2


[Kriterien für Eintritt]

 

(1)  Um Mitglieder zu werden müssen drei Kriterien erfüllt sein.

1.: Wohnhaft in Hedendorf

2.: Mindestens 16 Jahre alt sein, damit man auch vom Gesetzgeber aus Bier trinken darf

3.: Freunde in der Dorfjugend

 

Artikel 3


[Ablauf des Eintritts]

 

(1)  Ein Mitglied muss bei einer Sitzung mündlich den Anwärter auf Mitgliedschaft vorschlagen. Dieser Vorschlag muss mit einer einfachen Mehrheit legitimiert werden.

(2)  Nun wird der Anwärter auf Mitgliedschaft zu der nächsten Sitzung eingeladen, um dort den Rest der Dorfjugend kennen zulernen, sich eventuell in den Augen einiger Mitglieder zu beweisen und die Verfassung zu lesen.

(3)  Am Ende wird abgestimmt, ob der Anwärter aufgenommen wird. Bei einer 2/3  Mehrheit wird der Anwärter aufgenommen, legt sich einen Spitznamen zu und unterzeichnet die Verfassung.

(4)  Ihm wird im Laufe der Zeit die Uniform ausgehändigt.

 

Artikel 4


[Rausschmiss]

 

(1)  Jedes Mitglied kann aus der Dorfjugend geschmissen werden. Allerdings müssen hierfür ein oder mehrere ausschlaggebende Gründe vorliegen.

(2)  Die Gründe müssen von allen Mitgliedern als Problem anerkannt werden.

(3)  Nach zweimaliger mündlicher Ermahnung des „Problemmitglieds“ bei offiziellen Sitzungen und einer schriftlichen Ermahnung (es muss mindestens ein Monat/30 Tage zwischen den Ermahnungen liegen) wird eine Abstimmung ohne das „Problemmitglied“ vollzogen.

(4)  Das Ergebnis muss einstimmig ausfallen d.h. alle Mitglieder müssen für den Rausschmiss stimmen, bevor das „Problemmitglied“ rausgeschmissen wird.

(5)  Das Problemmitglied muss seine Uniform abgeben und erhält keine zweite Chance, da es Zeit genug hatte sich zu ändern.

(6)  Ausschlaggebende Gründe sind z.B. überdurchschnittlich hoher Konsum illegaler Drogen, Randalieren, Straftatenausübung, physische und psychische Gewalt gegen andere Mitglieder.

 

V. Würdenträger und Aufgaben

 

Feste Ämter:


Allgemeines:

Feste Ämter werden einmal verliehen und bleiben auf unbefristete Zeit das Amt des Mitgliedes. Das Mitglied, welches das Amt annimmt, muss die jeweiligen
Aufgaben mit Würde erfüllen. Das Amt kann aberkannt werden, wenn sich alle Mitglieder einig sind, dass die Aufgaben der Würde gar nicht oder nur oberflächlich erfüllt werden.

                                                                                        

Präsident: muss bei jeder Sitzung anwesend seien oder seinen Vertreter schicken; er muss den Trinkspruch anstimmen, die Mitglieder bei Fehlverhalten ermahnen und für Recht und Ordnung während des Treffens/der Sitzung sorgen !

 

Vizepräsident: siehe Präsident; allerdings nur, wenn Präsident nicht anwesend

 

Kassenwart: sammelt gelegentlich (falls größer geplante Aktionen: Boßeln, Bierkastenralley etc. anliegen) Geld aller Mitglieder ein; und ist verpflichtet Buch über Ein- und Ausgaben zu führen; der Kassenwart ist auch der Proviantmeister.

 

Proviantmeister: besorgt vor Sitzungen Getränke und Essen; das Geld wird aus der Gruppenkasse genommen, der Proviantmeister ist auch der Kassenwart.

 

Schriftführer: Aktualisiert die Verfassung; führt Buch über alle Treffen


Helfer vom Proviantmeister: hilft dem Proviantmeister Getränke und Verpflegung zu den Treffen zu bringen


Chef-Planer: Sorgt sich viel um Ort und Zeit der Treffen/Sitzungen.


 

Variable Ämter:

 Allgemeines: ein variables Amt wird spontan vor einem Treffen/einer Sitzung verliehen und ist nur die Würde für den Rest der Feier (z.B. DJ)

 

Fahrer: wird nur bei Feiern außerhalb Hedendorf und Neukloster benötigt; der Fahrer hat die Aufgabe die Mitglieder  sicher zu einer Feier zu befördern und sie nach Hause zu bringen; aus diesem Grund gilt für den Fahrer striktes Alkoholverbot! ; bei Sitzungen
ist kein Fahrer erforderlich

Fotograph: hat die Aufgabe während eines Treffens/einer Sitzung Fotos zu machen, um schöne Erinnerungen für alle Mitglieder zu speichern; er arbeitet eng zusammen
mit dem Webmaster

Webmaster: hat die Aufgabe sich die Bilder des Fotographen zu besorgen und auf die
offizielle Homepage hochzuladen; er muss schlimme Einträge aus dem Gästebuch löschen, die News / News für Mitglieder und Termine ständig  aktualisieren.


 

 

 

IV. Feste Feiertage

 

 

 
Feste Feiertage sind:

        1. die Geburtstage aller Mitglieder

        2. 30.04. – 01.05. Tanz in den Mai; Vatertagstour

        3. Wochenende vor dem 03.10. mit Bierkastenrally und Jahreshauptversammlung;

        4. Silvester mit Neujahrsfrühschoppen

        5. 24.12. Weihnachtsfeier











 
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